Antrag auf einen Kindergartenplatz

Antrag auf einen Kindergartenplatz in Heroldsberg

Über dieses Online-Formular können Sie einen Antrag auf einen Kindergartenplatz für Ihr Kind stellen. Es werden Aufnahmeanträge für die Einrichtungen des Marktes Heroldsberg, der Diakonie Neuendettelsau (Integrative Kindertagesstätte Felsenkeller Rasselbande) und des Kath. Kindergarten St. Margaretha entgegengenommen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Absenden des Antrags keine Garantie für die Aufnahme des Kindes in die gewünschte Einrichtung ist. Die hier erfassten Daten dienen lediglich der Platzverteilung und der internen Planung.

 

Aufnahmeanträge für das kommende Kindertagesstättenjahr (September 2023 bis August 2024) können bis zum 15.01.2023 gestellt werden. Danach werden die Kindergartenplätze verteilt. Nach dem 15.01.2023 eingehende Anträge werden nachrangig berücksichtigt.

Tipps für die Vorgehensweise bei der Antragstellung

 

Informieren Sie sich vorab über Ihre Wunscheinrichtung. Die Öffnungszeiten, Mindestbuchungszeiten, Konzeption usw. finden Sie auf der jeweiligen Einrichtungs-Homepage. Vereinbaren Sie einen Termin für einen Besuch. Hier können Sie Fragen zur Betreuung Ihres Kindes stellen.

 

Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind ein separater Aufnahmeantrag gestellt werden muss.

Alle im Formular abgefragten Daten beziehen sich auf die Verhältnisse zum heutigen Tag. Der Markt Heroldsberg ist nach der Kindertagesstättensatzung berechtigt, Nachweise zur Überprüfung Ihrer Angaben zu verlangen.

 

Derzeit können noch keine Aufnahmeanträge für September 2024 gestellt werden. Dies ist erst ab September 2023 möglich.

Nachdem Ihr Kind bereits einen Krippenplatz in einer Einrichtung des Marktes Heroldsberg hat, muss kein Aufnahmeantrag für den Kindergarten gestellt werden.

 

 

Es werden keine weiteren Daten von Ihnen benötigt.

 

Angaben zum Kind:
Angaben des/der Personensorgeberechtigten 1 (Antragsteller/in):

Als personensorgeberechtigte Person 1 ist die Person einzutragen, die das Sorgerecht für das Kind inne hat und bei der das Kind in der Regel seinen Lebensmittelpunkt hat. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, ist die Unterscheidung in personensorgeberechtigte Person 1 und 2 nicht erheblich.

 

Angaben des/der Personensorgeberechtigten 2:
Angaben zur Betreuung

Der gewünschte Betreuungsbeginn liegt im Kindertagesstättenjahr 2022/2023. Der Aufnahmeantrag wird bis zum 31.08.2023 bei uns gespeichert. Für das Kindertagesstättenjahr 2023/2024 müssen Sie bei Bedarf einen neuen Aufnahmeantrag stellen.

Der gewünschte Betreuungsbeginn liegt im Kindertagesstättenjahr 2023/2024. Der Aufnahmeantrag wird bis zum 31.08.2024 bei uns gespeichert. Für das Kindertagesstättenjahr 2024/2025 müssen Sie bei Bedarf einen neuen Aufnahmeantrag stellen.

Wir sind bemüht Ihren Einrichtungswunsche bei der Vergabe der Kindergartenplätze zu berücksichtigen. Es kann jedoch sein, dass Ihr Kind auch in einer anderen Kindertagesstätte einen Platz zugeteilt bekommt.

Nachdem Sie als Wunscheinrichtung den Kath. Kindergarten St. Margaretha ausgewählt haben, benötigen wir noch folgende Daten:

Nachdem Sie als Wunscheinrichtung den Kath. Kindergarten St. Margaretha ausgewählt haben, benötigen wir noch folgende Daten:

Erklärungen