Erstantrag Soziale Sicherung (Stand 23.08.2023) 

Antrag auf Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen

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Herzlich Willkommen zum Online-Service - "Erstantrag Soziale Sicherung (Stand 23.08.2023)"

Mit diesem Online-Formular können Sie einen Antrag auf Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen stellen.

 

Am Ende des Formulars werden Sie die Möglichkeit haben, ergänzende Nachweise hochzuladen. Angenommen werden Dateien des Typs .pdf, .docx, .jpg, .gif, .png und .bmp bis 10 MB.

 

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung des Services haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (Adresse siehe Impressum), damit wir evtl. Fehler schnellstmöglich beseitigen können.

 

Angaben zu meiner Person

Sollten Sie lediglich den Antrag im Nahmen de*r hilfesuchenden Person übermitteln wollen, können Sie dies in den nachfolgenden Schritten tun.

 

Für eine evtl. weitere Kommunikation weisen wir jedoch darauf hin, dass wir personenbezogene Daten nur dann mit Ihnen austauschen dürfen, wenn eine entsprechende Vollmacht de*r Hilfesuchenden, ein Nachweis über eine bestehende Vormundschaft oder eine gesetzlich bestellte Betreuung (mit passender Vollmacht) vorliegen.

 

 

Persönliche Daten

Angaben zur ersten Person (Haushaltsvorstand)

Hinweis: Der Haushaltsvorstand ist die Person, die den Antrag für seine Angehörigen und sich selbst einreicht, an den i.d.R. die Leistungen der Familie ausgezahlt und diejenigen Schreiben gerichtet werden, die alle Personen der Familie betreffen.

Fragen zum Asylverfahren und ausländischen Titeln
Kranken- und Rentenversicherung der ersten Person

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung
Gesundheitliche Situation der ersten Person

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an info@prosoz.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn Sie nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Einkünfte der ersten Person

Einkünfte sind alle Einnahmen in Geldeswert, unabhängig von deren Quelle.

 

Bitte geben Sie sämtliche Leistungen und Einkünfte an, die für die Person anfallen. Ob ein Einkommen zu berücksichtigen ist bzw. welche Freibeträge abzuziehen sind, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geklärt.

Hinweis: Bitte geben Sie Leistungen, wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Erstes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Zweites Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Drittes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Viertes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Fünftes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.

Eckdaten des Arbeitgebers

Die Ermittlung des Gewinneinkommens erfordert eine genauere Betrachtung Ihrer Einnahmen und Ausgaben. Bitte geben Sie uns mit Hilfe der beiden nachfolgenden Feldern zunächst einen groben Überblick über Ihre Einkommenssituation.

 

Für einen detaillierten Überblick über Ihr Gewinneinkommen füllen Sie bitte im Anschluss an den Online-Antrag das nachfolgende Formular aus: 

 

 

Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

Angaben zum Betrieb
Werbungskosten
Einsatzort
Bankverbindung für die Auszahlung der Leistung
Wohnanschrift

Versteckte Workflowfelder

Weitere Personen

Gemeint sind an dieser Stelle die folgenden Angehörigen

 

  • Ihr*e Partner*in (unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht)
  • Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Ihre Eltern soweit Sie selbst unter 25 sind und mit Ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben

 

Weitere im Haushalt lebende Personen, die nicht unter die o.g. Auflistung fallen, sind stattdessen auf der Folgeseite bei den Unterkunftskosten anzugeben.

Angaben zu*r Angehörigen

Bitte geben Sie die Veränderung für jede Person gesondert ein. Sie können mit dem

 Symbol am Ende der Seite Felder für weitere Familienmitglieder generieren.

Personendaten
Fragen zum Asylverfahren und ausländischen Titeln
Kranken- und Rentenversicherung

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung
Gesundheitliche Situation de*r Angehörigen

Einwilligungserklärung:

 

 

Mit einem Klick auf "Ja" willigen Sie ein, dass Ihre nachfolgend angegebenen Gesundheitsdaten (Vorliegen einer Schwerbehinderung, Merkzeichen, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Aufenthalt in stationärer Einrichtung) zur Erstellung der Antragsdatei und zur Übermittlung an Sie bzw. die für Ihren Antrag zuständige Stelle verarbeitet werden. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit wiederrufbar. 

 

Senden Sie hierfür eine E-Mail an info@prosoz.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die zuständige Stelle bei einer fehlenden Einwilligung nachträglich an Sie wendet, um Ihrer Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Die Frage dient der Klärung, welcher Leistungsträger für die Auszahlung von Leistungen zuständig ist.

 

Auch wenn Sie nach eigener oder ärztlicher Einschätzung nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden/Woche zu arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzbücher II und XII erst dann vor, wenn die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit ebenfalls festgestellt hat.

Einkünfte dieser Person

Einkünfte sind alle Einnahmen in Geldeswert, unabhängig von deren Quelle.

 

Bitte geben Sie sämtliche Leistungen und Einkünfte an, die für die Person anfallen. Ob ein Einkommen zu berücksichtigen ist bzw. welche Freibeträge abzuziehen sind, wird im Rahmen der Antragsbearbeitung geklärt.

Hinweis: Bitte geben Sie Leistungen, wie Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss immer bei der Person an, für die die Leistung gezahlt wird. 

 

Beispiel: Das Kindergeld wird an einen Elternteil gezahlt, wird aber für das Kind David berechnet. Daher ist es als Einnahme bei David anzugeben.

Erstes Einkommen

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kindergeld grundsätzlich beim jeweiligen Kind und nicht beim Elternteil zu erfassen ist, der es erhält.