Qualifizierte Selbstauskunft

für Mitarbeier und Besucher über das Vorliegen eines negativen Antigenselbsttest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus

Angaben zur gestesteten Person
Kontaktdaten (für Besucher)
Angaben zum durchgeführten Test

Wichtige Hinweise bei positivem Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht:

  1. Sie sind verpflichtet, unverzüglicheinen PCR-Test bei einem Arzt oder einem Testzentrum durchführen zu lassen.
  2. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie zu Hause bleiben und sich absondern. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen.
  3. Ihre Hausstandsangehörigen (Familie, Wohngemeinschaft) sollen ihre Kontakte reduzieren. Wenn der PCR-Test die Infektion bestätigt (also positiv ist), gelten die Regelungen für positiv getestete Personen, insb. die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt, 14 Tage Absonderung ab Testung und sofortige Absonderung der Hausstandsangehörigen. Mehr Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
  4. Wenn der PCR-Test die Infektion nicht bestätigt (also negativ ist), ist die Pflicht zur Absonderung sofort aufgehoben. Informieren Sie auch Ihre Hausstandsangehörigen.