Antrag auf einen Zuschuss nach der Richtlinie zur Förderung von regenerativen Energiequellen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Marktgemeinderat hat den Vollzug der Förderrichtlinie ab dem Jahr 2024 bis auf weiteres ausgesetzt. Es können deshalb keine neuen Förderanträge gestellt werden, laufende Förderverfahren werden jedoch wie bewilligt abgeschlossen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Marktgemeinde Heroldsberg fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude und deren Dämmung. Ziel des Förderprogramms ist die Einsparung von Energie. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Marktes Heroldsberg. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Der Markt Heroldsberg vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge.

 

Das Gesamtbudget für Zuschüsse beträgt 30.000 €, wovon maximal 10.000 € für die Förderung von PV-Anlagen zugeteilt werden. Sollte das Budget für PV-Anlagen bereits ausgeschöpft sein, kann die Förderart im Antrag nicht mehr ausgewählt werden.

 

Auf den nachfolgenden Seite können Sie Zuschüsse beantragen. Nach dem Senden des Antrags kümmern wir uns zeitnah um die weitere Bearbeitung.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum Förderprogramm haben, können Sie sich gerne an Frau Stell wenden. Sie ist telefonisch unter 0911/51857-37 während der Öffnungszeiten erreichbar.

Die für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden bereits vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist erst wieder im kommenden Jahr möglich.

Antragsteller
Der Zuschuss soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Für folgendes Objekt wird die Förderung beantragt:

Nachdem Sie nicht alleiniger Eigentümer des Objektes sind, ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Vermieters oder Verpächters bzw. der Eigentümergemeinschaft vorzulegen.

Zuschussarten

Für solarthermische Anlagen nach Nr. 1.1 wird ein Zuschuss von 50 € pro qm Brutto-Kollektorfläche, jedoch maximal 1.000 €, gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch das BAFA erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag deim BAFA vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Das jährliche Förderbudget für PV-Anlagen ist bereits vollständig ausgeschöpft. Anträge nach Punkt 1.2 der Förderrichtlinie können deshalb im laufenden Kalenderjahr nicht mehr gestellt werden.

Für Photovoltaikanlage nach Nr. 1.2 wird ein Zuschuss von 100 € pro kWp, höchsten jedoch 500 €, gewährt.

Für Wärmepumpensysteme nach Nr. 1.3 wird ein Zuschuss in Höhe von 7,5 v.H der förderfähigen Kosten, bzw. 15 v.H. der förderfähigen Kosten wenn die Anlage in Kombination mit einer Photovoltaikanlage neu gebaut wird, maximal jedoch 1.500 €, gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch die KfW oder das BAFA erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der KfW oder dem BAFA vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Für Biomasseheizungen nach Nr. 1.4 wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % des Zuwendungsbetrags der BAFA, höchstens jedoch 1.000 € gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch das BAFA erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag deim BAFA vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Für Scheitholzvergaserkessel nach Nr. 1.5 wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % des Zuwendungsbetrags der BAFA, höchstens jedoch 1.000 € gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch das BAFA erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag deim BAFA vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Für Warmwasserspeicher nach Nr. 1.6 wird ein Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1.000 €, gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch das BAFA erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag deim BAFA vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Für Batteriespeicher nach Nr. 1.7 wird ein Zuschuss in Abhängigkeit zur Speichergröße gewährt:
kleiner 2 kWh 300 €; ab 2 kWh 400 €; ab 4 kWh 500 €; ab 6 kWh 600 €; ab 8 kWh 700 €

Für die Wärmedämmung nach Nr. 1.8 wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der durch die KfW festgestellten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.000 €, gewährt.

Bitte beachten Sie, dass die Anlage nur gefördert werden kann, wenn eine Förderung durch die KfW erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag bei der KfW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.

Für den Einbau einer neuen Heizungspumpe nach Nr. 19 wird ein Zuschuss in Höhe von 50,00 € gewährt.

Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Nr. 1.10 wird ein Zuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt.

Erklärungen zum Antrag
Erklärungen zum Antrag

Der Markt Heroldsberg versucht möglichst viele Vorgänge im Rahmen der Zuschussbeantragung digital abzuwickeln. Hierfür ist es auch notwendig, dass personalisierte pdf-Dateien an Sie versandt werden. Derzeit können wir diese Unterlagen nur mittels einer unverschlüsselten E-Mail an Sie versenden. Falls Sie damit einverstanden sind, bestätigen Sie bitte die nachstehende Erklärung. Wenn Sie dies nicht wünschen, erhalten Sie die Unterlagen per Post.

Berechnung der Fördersumme

 

Art

Wert

Faktor

Förderung

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

1.7

1.8

1.9

1.10


Fördersumme:

Bewilligung
Auszahlung

Zum Zeitpunkt der Bewilligung lagen Förderbescheide noch nicht vor!

Erinnerungsnachricht an den Antragsteller: