An-/Abmeldungen zur Hundesteuer


Allgemeine Informationen:

Nach der Hundesteuersatzung des Marktes Heroldsberg unterliegt ein über vier Monate alter Hund, der länger als drei Monate im Gemeindegebiet gehalten wird der Hundesteuer. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben. Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen beim Markt Heroldsberg erfolgen. Die aktuelle Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage des Marktes Heroldsberg und folgendem Link.

 

Hunde, die veräußert wurden, abhanden gekommen oder verstorben sind, sollen innerhalb von 14 Tagen abgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist. Bei Besitzerwechsel sind die Daten des neuen Besitzers anzugeben. Für Hunde die eingeschläfert wurden, ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

Nachdem Sie die Online-Anmeldung abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid zusammen mit der Hundesteuermarke per Post.

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Wolf unter der Telefonnummer 0911/51857-23 oder per E-Mail m.wolf(a)heroldsberg.de gerne zur Verfügung.

Bitte halten Sie nachfolgende Unterlagen bereit, um die Onlinemeldung durchführen zu können:

  • bei Anmeldung eines Mischlungshundes ein Foto des Tieres im .jpg- oder .pdf-Format (max. 600 KB)
  • bei Abmeldungen die Personenkontonummer (diese finden Sie auf dem Hundesteuerbescheid)
  • bei Abmeldung eines Hundes wegen Todes können Sie die Bescheinigung des Tierarztes im .jpg- oder .pdf-Format hochladen

Sie nutzen einen Online-Dienst des Marktes Heroldsberg. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übermittelt. Die Rückbestätigung erfolgt über eine unverschlüsselte E-Mail.

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung


Daten des Hundehalters:

Wenn Sie hier eine E-Mail-Adresse eingeben, erhalten Sie eine Bestätigung per unverschlüsselter E-Mail.

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung


Daten des Hundes:

 

 

oder

Steuerfrei ist das Halten von

  1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
  2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
  3. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dienen. Als sonst hilflose Personen gelten Menschen, welche einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „aG“ oder „H“ besitzen. Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn der Hund auf Grund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der Schwerbehinderung zu mildern,
  4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
  5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
  7. Hunden in Tierhandlungen.
Daten des Hundes:

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung


Angaben zum/zur Vorbesitzer/in

Gegen Vorlage eines Nachweises kann die für das aktuelle Jahr bereits bezahlte Hundesteuer mit der Hundesteuer beim Markt Heroldsberg verrechnet werden. Mehrbeträge werde nicht erstattet.

Angaben zum Tod des Hundes
Angaben zur neuen Halterin/zum neuen Halter
Meine neue Anschrift
Angaben ans Tierheim
Der Hund ist entlaufen

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung


Die Datenabfrage ist nun abgeschlossen. Erst nachdem Sie den "absenden"-Button drücken wird die Meldung an uns weitergeleitet. Wenn Sie Ihre E-Mailadresse angegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung per unverschlüsselter E-Mail.

Nutzen Sie für die Bezahlung der jährliche Hundesteuer das Lastschriftverfahren. Die Abbuchung erfolgt durch den Markt Heroldsberg zum Fälligkeitstermin. Wenn Sie hier einen Haken setzen, wird Ihnen, nachdem Sie auf "absenden" geklickt haben, ein vorausgefülltes SEPA-Mandat angezeigt.

 

Bitte unterschreiben Sie das SEPA-Mandat und lassen Sie es uns im Original zukommen. Faxe und E-Mails können leider nicht akzeptiert werden.

Die Festlegung des Abmeldedatums in der Mitteilung an die Hundebesitzer wird über ein Java-Script gesteuer. Die Daten müssen jährlich angepasst werden!