Antrag auf Vereinsförderung

Sehr geehrte Vereinsvertreter,

 

über dieses Online-Formular können Sie Zuschussanträge für eine Vielzahl von Förderarten nach der "Richtlinie zur Förderung des Sports und der Vereinsarbeit in Heroldsberg" (Vereinsförderrichtlinie - VFöR) stellen. Insbesondere die häufig nachgefragten Förderarten können online beantragt werden. Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Förderart hier nicht finden, können Sie sich gerne an Herrn Kühnlein wenden.

 

Die aktuelle Fassung der Vereinsförderrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Marktes Heroldsberg.

Der Markt Heroldsberg fördert das Engagement der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen und Initiativen, nach Maßgabe seiner Vereinsförderrichtlinie (VFöR) und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtspflicht, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Bezuschussung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Keine Vereine im Sinne der Förderungsrichtlinien sind politische Parteien und deren Jugendorganisationen, Wählervereinigungen, Bürgerinitiativen, Elternbeiräte, berufs- oder standespolitische Vertretungen. Gleiches gilt für Untergruppen oder Abteilungen der örtlichen Vereine.

Welche Förderung möchten Sie für Ihren Verein beantragen?

Sie können mehrere Förderarten gleichzeitig auswählen. Wenn Sie auf das Fragezeichen hinter den einzelnen Förderarten klicken, werden Ihnen weitere Informationen angezeigt.

Angaben zum Verein:
Angaben zur Person die den Antrag für den Verein stellt:
Jugendförderung nach Nr. 2.1 VFöR

Organisationen, die im Rahmen der Jugendarbeit tätig werden und dem gemeinnützigen Zweck der Jugendförderung dienen, erhalten einen jährlichen Jugendförderungszuschuss pro aktivem Jugendlichen. Jugendliche sind Personen, die das 18. Lebensjahr zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres noch nicht vollendet haben. Maßgeblich für die Förderung ist die Meldung der Mitgliederzahlen des Vereins an den Bayer. Landessportverband oder an einen anderen Dachverband.

Zur Überprüfung der Anzahl der Jugendlichen Vereinsmitglieder benötigen wir eine Mitgliederliste. Diese muss mind. folgende Daten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum. Die Mitgliederliste können Sie hier als pdf-Datei (max. 500 kB) hochladen.

Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten nach Nr. 2.2 VFöR

Der Markt Heroldsberg gewährt den Vereinen zur Durchführung von Jugendfahrten, Jugendfreizeiten und Jugendzeltlagern Zuschüsse. Anträge auf Zuschüsse müssen rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme beim Markt Heroldsberg gestellt werden. Der Verein erhält einen Zuschuss in Höhe von 8,00 Euro je Jugendlichem pro Tag. Gefördert werden Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung beziehen. Reine Ferienfreizeiten ohne gezieltes Bildungsprogramm (=weniger als die Hälfte der Veranstaltungsdauer) werden nicht gefördert.

Zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen benötigen wir einen Veranstaltungsablauf. Den Ablaufplan können Sie hier als pdf-Datei (max. 500 kB) hochladen.

Zuschüsse für den Unterhalt vereinseigener Räume und Gebäude nach Nr. 2.3 VFöR

Der Markt Heroldsberg gewährt den Vereinen zum Unterhalt von vereinseigenen Räumen oder Gebäuden einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro qm für entsprechend dem Vereinszweck genutzte Flächen. Nicht gefördert werden Gaststätten, Wohnräume sowie sämtliche Anlagen, die wirtschaftliche Erlöse erbringen oder erbringen können. Der Höchstbetrag für Zuschüsse zum Unterhalt beträgt im Haushaltsjahr pro Verein 5.000,00 €.

Zuschüsse für Sportplatzpflege nach Nr. 2.4 VFöR

Der Markt Heroldsberg gewährt Vereinen mit Rasen-, Asche-, Sand- oder Tennenplätzen einen Zuschuss zum Unterhalt.

Zuschüsse für Veranstaltungen nach Nr. 2.5.1 VFöR

Der Markt Heroldsberg gewährt Vereinen für die Durchführung von Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Der maximale Zuschuss beträgt 300,00 €.

Zuschüssezu Fahrten in Partnerstädte nach Nr. 2.8 VFöR

Der Markt Heroldsberg gewährt den Vereinen für Fahrten in seine Partnerstädte Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von:

- pro PKW: 50,00 €
- pro Omnibus: 250,00 €


Der Höchstbetrag für Zuschüsse an Fahrten beträgt im Haushaltsjahr pro Verein
250,00 €.

Zuschüsse für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhallen des Marktes Heroldsberg nach Nr. 2.10.2 VFöR

Der Markt Heroldsberg stellt seine Sport- und Mehrzweckhallen den Heroldsberger Vereinen im Rahmen eines Belegungsplanes nach Maßgabe der Benutzungssatzung zur Verfügung. Die Hallennutzungsgebühren, die nach der jeweils gültigen Gebührensatzung entstehen, werden den Vereinen in Rechnung gestellt. Auf Antrag wird den Vereinen einen Zuschuss in Höhe der Hallennutzungsgebühren gewährt.

Es wir einen Zuschuss für die Benutzung der gemeindlichen Sport- und/oder Mehrzweckhallen beantragt. Nachfolgender Gebührenbescheid liegt dem Zuschussantrag zu Grunde:

Zuschüsse für Entgelte für gemeindliche Leistungen nach Nr. 5 VFöR

Der Markt Heroldsberg kann Forderungen für gemeindliche Leistungen auf Antrag ganz oder teilweise bezuschussen.

Es wir einen Zuschuss für nacholgende Rechnungen bzw. Gebührenbescheide des Marktes Heroldsberg beantragt:

Rechnungsdatum:

Rechnungsnummer:

Rechnungsbetrag:

Erklärungen

Die Antragstellung ist nun abgeschlossen. Sofern wir weitere Informationen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

2.1 Jugendförderung

2.2 Jufgendfahrten und -freizeiten

2.3 Unterhalt Räume, Gebäude, Grundstücke

2.4 Sportplatzpflege

2.5.1 Veranstaltungen

2.8 Fahrten in Partnerstädte

2.10.2 Nutzung Sport- und Mehrzweckhallen

5. gemeindliche Leistungen